Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
Edelmetall-Ankauf - Stand 02/2007
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen ALTGOLD-HAMBURG
und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt
des Verkaufes gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen
des Verkäufers
erkennen wir nicht an, es sein denn,
wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Der Verkäufer muß volljährig und voll geschäftsfähig
sein.
2. Zusendung
Zusendungen von Gold, Zahngold, Silber, Platin, Schmuck und
anderen Wertgegenständen geschehen ausschließlich
auf Kosten und
auf Risiko der Versenders. Jeder Zusendung muß der
ALTGOLD-HAMBURG-Begleitschein beigefügt sein,
der vom Verkäufer ausgefüllt und unterschrieben ist.
Der Begleitschein kann sowohl heruntergeladen und ausgedruckt,
als auch auf dem Postweg beantragt werden.
Die durch Zusendung und persönlich vorgelegten Stücke
werden
von uns nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet.
3. Preisangebot
Nach Begutachtung der uns zugesandten Gegenstände werden
wir dem Verkäufer, bei Interesse an einem Ankauf, telefonisch,
per E-Mail
oder auf schriftlichem Wege ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
Grundlage der Bewertung ist der Tageskurs am Tag der Zustellung
der angebotenen Gegenstände in unseren Geschäftsräumen.
Edelsteine jeglicher Art sind von einer Begutachtung
ausgeschlossen und werden nicht berücksichtigt.
Bei Zustandekommen einer Transaktion werden dem Verkäufer
die Versandkosten bis zu einer Höhe von 6,90 Euro erstattet,
wenn der Ankaufswert über 300,00 Euro liegt.
Andernfalls gilt dies nicht. Sollte keine Angebotsabgabe möglich
sein, senden wir den Gegenstand auf unsere Kosten an die uns
genannte Anschrift zurück.
4. Mängel
Eventuelle Beschädigungen zugesandter Gegenstände
werden dem Verkäufer unverzüglich nach Kenntnisnahme
mitgeteilt, so dass eine entsprechende Schadensmeldung seitens
des Verkäufers beim Versandunternehmen durchgeführt
werden kann.
Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen,
dass die beanstandete Sendung vom Versandunternehmen
unverzüglich in unseren Räumen begutachtet, bzw.
für eine entsprechende Begutachtung abgeholt wird und
dann an den Verkäufer zurückgegeben wird.
Anfallende Kosten hierfür hat der Verkäufer zu tragen.
Sollte vom Verkäufer versehentlich weniger als auf dem
Begleitschein angegeben, bzw. vom Begleitschein abweichende
Gegenstände übersandt werden,
wird ihm dieses durch uns mitgeteilt.
Wir behalten uns das Recht vor, bei groben Abweichungen die
Gegenstände auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden.
5. Begutachtung
Um eine schnelle Bearbeitung und Begutachtung der übersandten,
bzw. vorgelegten Gegenstände zu gewährleisten, gestattet
der Verkäufer die Begutachtung der übersandten, bzw.
vorgelegten Gegenstände.
Der Verkäufer ist damit einverstanden, dass die Gegenstände
bei der Prüfung auf Echtheit teilweise oder vollständig
zerstört werden können.
Auch bei einer Zerstörung der Gegenstände ist der
Verkäufer zur
Rückabwicklung des Kaufvertrages verpflichtet, wenn die
Gegenstände entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht
echt sind.
Weitere Ansprüche des Verkäufers bleiben hierdurch
unberührt.
6. Ankauf und Kaufpreiszahlung
Der Ankauf der übersandten, bzw. uns vorgelegten Gegenstände
erfolgt auf Grund der Bestätigung des Verkäufers,
dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter
sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt,
über das der Verkäufer volle Verfügungsberechtigung
hat und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung
stammen.
Der Kaufpreis wird ausschließlich und unverzüglich
nach
Angebotsannahme an die in der Eigentumsbestätigung genannte
Person durch Banküberweisung ausgezahlt. Eine persönliche
Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände ermöglicht
auch die Barzahlung.
Ein Ankauf von Gegenständen von Unternehmern, nach §
14 BGB,
muß uns gesondert angezeigt werden. Nach Angebotsannahme
muß
der Verkäufer uns eine dem aktuellen Recht entsprechende
Rechnung zusenden.
Die Bezahlung der Rechnung wird dann unverzüglich nach
Eingang durch uns vorgenommen.
7. Rücksendung
Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die
Gefahr
des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung
auf
den Verkäufer über, sobald die Gegenstände an
die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder
Institution übergeben worden ist,
spätestens jedoch bei Verlassen unseres Unternehmens.
Nach Entgegennahme, bzw. Erhalt der Rücksendung ist der
Empfänger/Verkäufer verpflichtet, die Sendung auf
Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung zu
überprüfen.
Beanstandungen sind unverzüglich an die
Firma ALTGOLD-HAMBURG zu übersenden.
Der Verkäufer der Rücksendung ist verpflichtet, die
zurückgesandten Gegenstände zu untersuchen und erkennbare
Mängel oder
Beanstandungen hinsichtlich Menge, Gewicht oder Stückzahl
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Kommt der Verkäufer
dieser Verpflichtung nicht nach oder versäumt er die Rügefrist,
gilt die Rücksendung als genehmigt.
8. Datenschutz
Alle Kundendaten, persönliche Email-Adressen, Kontonummern
oder ähnliche Angaben, die uns anvertraut werden, unterliegen
der Geheimhaltung. Wir schützen die privaten Daten,
die Sie uns übermitteln und stellen Ihre persönlichen
Informationen nicht anderen zur Nutzung zur Verfügung.
9. Eigentumsübertragung
Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung
des Kaufpreises auf uns über.
10. Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für Kaufleute und Erfüllungsort ist
Hamburg.
12. Schlußbestimmung/Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene
Regelung treten, die im Rahmen der gesetzlichen zulässigen
Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten
kommt.
Haben Sie Fragen? E-Mail an: info@altgold-hamburg.de